Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
wie Sie bereits wissen, hat die Landesregierung am 30.11.2021 beschlossen, dass ein gültiger Schülerausweis als Testnachweis gilt, da die Schülerschaft der Teststrategie des Landes unterliegt. Ergänzend kann ich Sie informieren, dass auch die Fahrausweise der Schülerinnen und Schüler in diesem Sinne gültig sind.
Birgit Hacker – Schulleiterin (08.12.2021)
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