OVG-Urteil vom 22.04.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

das Oberverwaltungsgericht M-V hat am 22.04.2022 die Regelungen der Corona-Landesverordnung per Beschluss ausgesetzt. Damit gilt nicht mehr die Maskenpflicht in der Schule. Deshalb gibt das Bildungsministerium nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Hacker

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