Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
das Oberverwaltungsgericht M-V hat am 22.04.2022 die Regelungen der Corona-Landesverordnung per Beschluss ausgesetzt. Damit gilt nicht mehr die Maskenpflicht in der Schule. Deshalb gibt das Bildungsministerium nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Hacker