Mittagsversorgung

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

das Bistro Nr. 3 in der Kreisverwaltung ist der Anbieter der Mittagsversorgung für unsere Schüler.

Heute früh erhielt ich durch die Verwaltungskoordinatorin des Michaelwerks, das Betreiber der Kantine ist, folgende Information:

„… die Corona-Landesverordnung M-V vom 12.11.2021 und die steigenden Inzidenzen … führen zu Veränderungen in unserem Schutzkonzept. Der Landkreis Rostock ist seit 3 aufeinander folgenden Tagen in der Warnstufe Orange. Daraus resultiert die Notwendigkeit, dass ab heute nur noch die 2G-Regel in unseren Kantinen gilt. Dies betrifft auch das Bistro Nr. 3. Für Ihre Schüler ergeben sich daher folgende Veränderungen:

Bei Nutzung der Kantine gilt ab sofort die 2G Regelung. Nur Gäste, die geimpft oder genesen sind, können bedient werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder unter 7 Jahren und Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen können, und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren sowie Schwangere gilt bis zum 31. Dezember 2021 das Vorlegen eines tagesaktuellen Tests. …“

Wir haben die Nachricht innerhalb des ersten Unterrichtsblocks an die Schülerschaft durchgegeben. Schülerinnen und Schüler, die ins Bistro gehen, müssen sich – sofern nicht geimpft oder genesen – den Nachweis vom jeweiligen Lehrer, der die Testung begleitet, mittels des Formblatts ausstellen lassen.
Für diese Woche gilt: An den Tagen, an denen wir keine regulären Testungen durchführen, melden sich die Schüler im Sekretariat, um eine Testung vorzunehmen und das Ergebnis bescheinigen zu lassen. Die künftige Organisation ab nächster Woche teilen wir spätestens am Wochenende über die Homepage mit.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Hacker (17.11.2021)

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