Leistungsbewertung bis 05. Februar 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

am Freitag erschien das 133. Hinweisschreiben des Bildungsministeriums. Ich erinnere daran, dass es bereits mit der Verordnung zu Änderungen im Schulrecht infolge des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 24. Juli 2020 besondere Regelungen gibt.

Halbjahreszeugnisse mit Datum vom 05. Februar 2021 gibt es für alle Schüler der Klassenstufen sieben bis zehn. Die Schülerschaft des 12. Jahrgangs befindet sich seit dem 23. November im vierten Kurshalbjahr und die des 11. Jahrgangs seit dem 04. Januar im zweiten Kurshalbjahr.

Lediglich für den 12. Jahrgang findet Präsenzunterricht im oben genannten Zeitraum statt.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Hacker

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