Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
auf der Grundlage aktueller Informationen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommerns teilen wir Ihnen mit, dass die Testpflicht erfüllt ist, wenn ein tagesaktueller Nachweis (nicht älter als 24 Stunden) in einer der beiden folgenden Formen vorliegt:
- eine Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das
Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der in einem Testzentrum, einer
Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde - die Durchführung eines Selbsttests unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes (Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltestes in der Schule).
Ansonsten gilt, dass wir in der Schule die Testung durchführen.
Birgit Hacker – Schulleiterin (07.05.2021)