Ergänzung zur Testpflicht

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

auf der Grundlage aktueller Informationen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommerns teilen wir Ihnen mit, dass die Testpflicht erfüllt ist, wenn ein tagesaktueller Nachweis (nicht älter als 24 Stunden) in einer der beiden folgenden Formen vorliegt:

  • eine Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das
    Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der in einem Testzentrum, einer
    Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde
  • die Durchführung eines Selbsttests unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes (Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltestes in der Schule).

Ansonsten gilt, dass wir in der Schule die Testung durchführen.

Birgit Hacker – Schulleiterin (07.05.2021)

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