Sehr geehrte Eltern,

im Anhang finden Sie das 28. Hinweisschreiben des Bildungsministeriums, welches auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission verweist.

Zudem kann ich Ihnen mitteilen, dass im 27. Schreiben Regelungen für den Schuljahresbeginn im August getroffen wurden. Sofern für eine Schule keine Hotspotregelung greift, gilt: keine Maskenpflicht, anlassbezogene Testpflicht, keine definierten Gruppen, keine Reiserückkehrerbescheinigung.

In der nächsten Woche werden jedem Schüler zehn Selbsttests für die Ferienzeit mitgegeben, um ggf. schnell eine Testung vornehmen zu können und somit auch die Sicherheit aller zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Hacker

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