Sechste Verordnung zu Änderungen im Schulrecht infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2

Sehr geehrte Eltern,

im Anhang finden Sie die 6. Mantelverordnung, die bis zum 15. August 2022 gilt. Sie wurde notwendig, da die Regelungen der bisherigen fünften Verordnung zu Änderungen im Schulrecht zum 04. Februar 2022 ausliefen.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Hacker

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