Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
ab Montag, 16.08.2021, gilt das Hinweisschreiben Nr. 2. Damit entfällt die Pflicht zum Tragen der MNB (§3a der aktuellen Schul-Corona-Verordnung).
Ausgenommen davon sind Veranstaltungen nach §6 dieser Verordnung. Das betrifft schulische Veranstaltungen, wie z.B. Elternversammlungen. Dort ist – neben Abstandsregelung und festem Sitzplatz – die MNB zu tragen.
Birgit Hacker – Schulleiterin 16.08.2021
Anlage: Hinweisschreiben Nr. 2