Testnachweis für Schüler

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

mit dem 168. Schreiben wird die Möglichkeit eröffnet, dass wir Schülern auf Wunsch eine Bescheinigung über das Testergebnis ausstellen. Diese können in anderen Bereichen, in denen eine Testpflicht besteht, genutzt werden.

Birgit Hacker – Schulleiterin (26.05.2021)

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