Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Rostock vom 09.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Landrat hat im Zuge der Versammlung / Feierlichkeit am 02.04.2021 an der Kieskuhle Hohenfelde neben der Allgemeinverfügung vom 08.04.2021 (siehe Homepage von gestern – Quarantäne für alle Teilnehmer dieser Veranstaltung) eine weitere Allgemeinverfügung mit heutigem Datum erlassen.

Diese Verfügung beinhaltet eine Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz in Bildungseinrichtungen und betrifft auch unser Gymnasium.

Es geht um die verpflichtende Testung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen
10 bis 12. Konkret bedeutet dies, dass die Testung wie bisher mittels der von der Schule bereitgestellten Selbsttests vor dem eigentlichen Unterrichtsbeginn durchgeführt wird, nun aber alle anwesenden Schülerinnen und Schüler sich testen. Am Unterricht können nur negativ Getestete teilnehmen. Sollte ein positives Ergebnis vorliegen, muss ein PCR-Test beim Hausarzt durchgeführt werden. In diesem Falle informieren wir Sie, sehr geehrte Eltern.

Nachzulesen ist das Vorgehen bei einem positiven Selbsttest im 156. Hinweis 1/Hinweis 2 (Schulorganisation ab dem 12. April) vom 07.04.2021 unter Punkt 1. Außerdem finden Sie hier den 157. Hinweis 1/Hinweis 2 (Hygieneplan ab 9. April).

Wir alle hoffen, dass keine weiteren Infektionen erfolgen. Ich kann euch und Ihnen mitteilen, dass sich zurzeit einige Schülerinnen und Schüler in Quarantäne – jedoch aus unterschiedlichen Gründen – befinden. Die gestern und heute durchgeführten freiwilligen Selbsttests waren durchweg negativ.

Ich wünsche uns allen, dass wir diese Zeit gemeinsam gut durchstehen. Bleibt und bleiben Sie gesund!

Mit den besten Wünschen

Birgit Hacker – Schulleiterin 09.04.2021

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