Schulordnung

Schul- und Hausordnung des Friderico-Francisceums

In einer Schule begegnen sich täglich viele Menschen unterschiedlichen Alters mit verschiedenen Aufgaben und Interessen.
Die Schul- und Hausordnung regelt das Zusammenleben in unserer Schule über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus und ist mit dem Betreten unseres Schulgeländes für alle Schüler*, Lehrer, Eltern sowie für unsere Gäste verbindlich. (Gäste melden sich im Sekretariat des Hauptgebäudes, Alexandrinenplatz 11 an.)
Unsere Schule ist der Ort, an dem wir uns fast täglich über einen langen Zeitraum aufhalten, um gemeinsam unsere Fähigkeiten und unser Wissen zu erweitern, uns selbst auszuprobieren, unsere Stärken und Schwächen zu erkennen, unsere Kreativität zu entfalten, uns mit anderen
auszutauschen u.v.m.

Deshalb sind

  • gegenseitige Achtung, Toleranz, Fairness
  • kameradschaftliches und gewaltfreies Miteinander
  • Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme
  • Bereitschaft zur Mitarbeit
  • Übernahme von Verantwortung
  • ein angemessener Umgangston
  • die Einhaltung von bestehenden Festlegungen

für uns bestimmende Kriterien und prägen das Erscheinungsbild unserer Schule auch nach außen.


Diese Schulordnung gewährt dem Schulleben Freiräume und schützt jeden Einzelnen sowie die Gemeinschaft dort, wo Gefährdung, Verletzung oder Schaden drohen und wird deshalb auch mit Konsequenz in unserem gemeinsamen Interesse durchgesetzt.

  1. Jeder ist für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände und für den sachgemäßen Umgang mit der Ausstattung verantwortlich. Wände, Türen, Fenster und Schulmobiliar werden nicht eigenmächtig bemalt, beschriftet oder beklebt. Verstöße sind beim Lehrer oder im Sekretariat zu melden. Abfälle sind in die entsprechenden Behälter zu entsorgen.

  2. Aushänge jeglicher Art sowie das Verteilen schulfremder Medien unterliegen der Genehmigungspflicht durch die Schulleitung.

  3. Im Schulgebäude wird das Rennen, Rangeln und Ballspielen unterlassen. Gänge und Treppen müssen stets begehbar sein.

    Das Werfen von Gegenständen ist grundsätzlich, das Ballspielen auf dem Hof verboten. Ebenfalls aus Sicherheitsgründen ist das Befahren des Schulhofes mit Fahrzeugen jeglicher Art (z.B. Fahrrad, Motorrad, Auto) ohne vorherige Genehmigung von autorisierter Stelle untersagt.

  4. Auf dem Schulgelände befinden sich Fahrradständer, hier sind die Fahrräder abzustellen. Ein Versicherungsschutz besteht nicht.

  5. Über Diebstähle und schwere Unfälle ist die Schulleitung zeitnah zu informieren.

  6. Auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen besteht Alkohol- und Rauchverbot. Alle anderen Drogen sind ebenfalls nicht erlaubt. Das Mitführen von Hieb-, Stich- oder Schusswaffen ist untersagt.

  7. Die Handys sind auf den Gängen und Treppen des Schulhauses nicht zu benutzen. Das Vorklingeln beendet jegliche Handynutzung. Während des Unterrichts befinden sich die Handys (lautlos) in den Schultaschen. Ausnahmen genehmigt der Fachlehrer. Die Arbeit mit persönlichen Tablets bzw. Rechnern ist für Schüler der Klassenstufen 7 und 8 grundsätzlich nicht gestattet, Schüler der Klassenstufen 9-12 können die Genehmigung zur Arbeit mit einem persönlichen Endgerät (Tablet, Laptop) durch den jeweiligen Fachlehrer erhalten.

  8. Aus hygienischen Gründen werden die Jacken während des Unterrichts nicht im Raum behalten. Sie sind an den dafür vorgesehenen Haken im Flur für die Zeit des Unterrichts zu hinterlassen. Dort besteht Versicherungsschutz. Wertgegenstände sind grundsätzlich aus den Jacken zu nehmen.

  9. Die Schüler und der Lehrer sorgen dafür, dass der Raum nach Beendigung des Unterrichts von der Klasse in einem sauberen und aufgeräumten Zustand verlassen wird. Der Lehrer verschließt den Raum. Am Ende eines Unterrichtstages stellt die Klasse, die zuletzt im Raum ist, die Stühle hoch und verschließt die Fenster.

  10. Mit Genehmigung der Eltern dürfen Schüler in Freistunden das Schulgelände verlassen. Sonst halten sie sich auf dem Schulgelände auf.

  11. Es gelten die jeweils über den aktuellen Plan veröffentlichten Unterrichts- und Pausenzeiten. Individuelle Veränderungen diesbezüglich sind der Schulleitung mitzuteilen. Schüler und Lehrer begeben sich mit dem Vorklingeln in den jeweiligen Raum und bereiten sich auf den Unterricht vor.

  12. Schüler der Klassen 7 bis 10 verlassen in den Pausen das Schulgebäude und halten sich auf dem Schulgelände auf. Die Schüler der Klassen 11 und 12 können sich während der Pausen im gesamten Schulgebäude bewegen. In Klassen- und Fachräumen dürfen sich diese Jahrgänge mit Erlaubnis des unterrichtenden Fachlehrers aufhalten. Das Schulgebäude und -gelände sind sauber zu halten. Mitarbeiter der Schule sind neben den Lehrern weisungsberechtigt.

  13. Klassenveranstaltungen werden bei der Schulleitung angemeldet.

  14. Der Wechsel der Schüler vom Hauptstandort zum Nebengebäude bzw. zur Turnhalle für die Klassen 7 – 12 erfolgt selbstständig und auf möglichst kurzem und sicherem Weg unter Einhaltung der StVO.

  15. Bei Verspätung des Lehrers (ab 10 Minuten) meldet der Klassensprecher dieses im Sekretariat.

  16. Im Alarm- und Katastrophenfall handeln alle sich im Schulgebäude aufhaltenden Personen entsprechend der ausgehängten Alarmpläne und nach den zu diesem Zweck durchgeführten Belehrungen.

  17. Diese Schulordnung kann durch die Schulkonferenz geändert oder ergänzt werden.

Bad Doberan, 01.08.2023

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*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten sind ausdrücklich mitgemeint.