Gemäß der Verordnung zur einheitlichen Leistungsbewertung vom 30. April 2014 gelten für die Sekundarstufe I für alle Bewertungen folgende Regelungen:
Notenstufe: | prozentuale Erfüllung: |
sehr gut | ab 96% |
gut | ab 80% |
befriedigend | ab 60% |
ausreichend | ab 40% |
mangelhaft | ab 20% |
ungenügend | unter 20% |
Diese Regelungen betreffen die Klassen 7-9.
Die konkreten Punktetabellen gibt es hier zum Download: Punktetabelle (Tests) (PDF)
Für die Sekundarstufe II finden Sie die entsprechenden Bewertungsregelungen hier.