„Die Schulkonferenz berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern, Erziehungsberechtigten und deren Vertretungen sowie an beruflichen Schulen mit den Ausbildungsbetrieben. Die Schulkonferenz soll bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln und für einen sachgerechten Interessenausgleich sorgen.“ ( Schulgesetz §76 Absatz 5)
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