Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
ihr findet / Sie finden hier den 21. Hinweis des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung vom 21.03.2022.
Dieser enthält die 5. Schul-Corona-Verordnung vom 18.03.2022. Für schulische Veranstaltungen ist Bezug zu nehmen auf Corona-Landesverordnung M-V vom 18.03.2022.
Die 5. Schul-Corona-Verordnung tritt am 2. April außer Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Hacker
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